Die GemeinschaftsSchule im

 

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Legasthenie
 

Was ist Legasthenie?

Als Legasthenie wird eine ausgeprägte Lernstörung in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben bezeichnet, die nicht auf mangelnde Beschulung, niedrige Intelligenz oder fehlende Lernbereitschaft zurückzuführen ist. In den meisten Fällen treten Lese- und Rechtschreibschwäche gemeinsam auf.

Charakteristische Probleme beim Lesen :

niedrige Lesegeschwindigkeit, häufiges Stocken, Verlieren der Zeile im Text, aber auch das Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben. Das Gelesene kann zum Teil nur unzureichend wiedergegeben bzw. interpretiert werden.

Charakteristische Probleme in der Rechtschreibung : Hohe Fehlerzahl bei ungeübten Diktaten aber auch abgeschriebenen Texten. Wörter werden teilweise fragmenthaft, im selben Text häufig auch mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben. Hinzu kommen auffallend viele Grammatik- und Interpunktionsfehler und oft eine unleserliche Handschrift.

Die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten treten ebenfalls in den Fremdsprachen auf. Schwierigkeiten beim Lesen und vor allem die Verlangsamung können eine eingeschränkte Wissensaufnahme in den übrigen Lernfächern verursachen, weil z.B. im vorgegebenen Zeitrahmen das Wissen nicht aufgenommen bzw. niedergeschrieben werden kann. Legasthenie kann somit schnell dazu führen, dass die gesamte schulische Leistung erheblich beeinträchtigt

Wie zeigt sich Legasthenie im Einzelnen ?

Legasthene Kinder

  • schreiben ungewöhnlich viele Wörter falsch
  • lesen sehr langsam und fehlerhaft
  • ziehen Buchstaben nicht oder nur sehr stockend zu Wörtern zusammen
  • verwechseln häufig ähnliche Wörter und Buchstaben
  • lassen Vokale oder Endsilben aus
  • verwechseln die Buchstabenfolge
  • erraten viele Wörter nur aus dem Sinnzusammenhang
  • hören in Wörtern die Einzellaute schlecht oder fehlerhaft
  • sprechen und lesen oft sehr undeutlich
  • können längere Wörter oft nicht genau nachsprechen

Ursachen von Legasthenie

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, um die Ursachen der Legasthenie zu finden. Mittlerweile liegen eine Reihe von interessanten Erkenntnissen auf unterschiedlichen Gebieten vor:

Die Lautbewusstheit spielt für Legasthenie ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Wahrnehmung von Sprache und die Verarbeitung von Lauten sind die Grundvoraussetzung für das Lesen- und Schreibenlernen. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungswerte werden hier Ansätze zur Förderung von Legasthenikern abgeleitet.

Visuelle Wahrnehmungsstörungen sind ebenfalls Forschungsgegenstand in Bezug auf Lese- und Rechtschreibstörungen. Dabei wird vermutet, dass Hirnregionen, die z.B. bei der Wahrnehmung von Buchstaben aktiviert werden, weniger leisten. Auch der Zusammenhang mit Blickbewegungen wird untersucht. Derzeit wurden aber in diesem Bereich keine eindeutigen Wirkmechanismen gefunden, die zu Therapieansätzen führen könnten.

Die Veränderungen im visuellen und/oder dem akustischen Wahrnehmungssystem werden überwiegend durch genetische Veränderungen verursacht. Sie tritt in Familien gehäuft auf, wobei sich das Risiko der Legasthenie für ein Kind erhöht, wenn beide Eltern Legastheniker sind. Man hat inzwischen mehrere Genorte identifiziert. Ein Zusammenwirken von genetischen und Umweltfaktoren ist am wahrscheinlichsten.

Legasthenie ist nicht heilbar. Therapie und Förderung soll dem Legastheniker ermöglichen, mit seiner Lernbehinderung besser umzugehen. Sie sollte ganzheitlich angelegt sein, d.h. der Gesamtpersönlichkeit der Kinder in schulischer, sozialer und emotionaler Hinsicht gerecht werden.

Dazu gehört in erster Linie, dass Legasthenie frühzeitig festgestellt wird und somit als Ursache für das Scheitern in der Schule anerkannt wird. Die psychische Entlastung ist ein zentraler Punkt der Legasthenie-Förderung, da Spannungen im Umfeld aufgrund der schlechten Leistungen meist noch weitere negative Folgen - auch im gesundheitlichen Bereich - nach sich ziehen. Bei geklärter ‚Schuldfrage' wird die Ursache auch nicht mehr in der mangelnden Erziehungskompetenz im Elternhaus gesucht.

Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang der Rückhalt in der Familie. Legasthene Kinder können sich nur positiv entwickeln, wenn sie von ihren Eltern trotz schlechter Leistungen anerkannt werden. Quälendes Üben zu Hause und der Druck, besser werden zu müssen, können sehr belasten.

Legasthenie-Förderung im Elternhaus:
Die Voraussetzung für häusliche Förderprogramme ist, dass die Eltern ausreichend Zeit haben, konsequent über einen längeren Zeitraum mit ihrem Kind zu üben. Die Maßnahmen sollten dabei mit den Lehrern bzw. Therapeuten abgestimmt sein, das gemeinsame Üben und Lernen nicht zu einer negativen Belastung des Eltern-Kind-Verhältnisses führen. Eltern sollten sich bei der Durchführung eines Förderprogramms beraten lassen.

Legasthenie-Förderung in der Schule:
Diagnostik, Förderung und Beratung bei Legasthenie ist zunächst einmal Aufgabe von Schule. Der Bildungsauftrag und somit die Verpflichtung, unseren Kindern das Lesen und Schreiben beizubringen, ist von Rechts wegen dort angesiedelt. Schwierigkeiten beim Erlernen sollten daher dort bemerkt und aufgegriffen werden. Gemeinsam mit den Eltern sind Förderhilfen für das legasthene Kind zu suchen und umzusetzen.

Eltern können ihren legasthenen Kindern nur helfen, wenn sie das Problem ihres Kindes in seiner Tragweite verstehen und akzeptieren, sowie einen gewissen Abstand dazu aufgebaut haben. Druck, Frustration und schlechtes Gewissen gefährden eine erfolgreiche Zusammenarbeit und nicht alle Eltern sind als (Co-)Therapeuten geeignet, das müssen sie auch nicht. In diesem Fall ist es wirklich besser, die Lese-Rechtschreib-Förderung an Außenstehende abzugeben und dem Kind innerhalb der Familie den Rücken zu stärken, indem es einfach angenommen und geliebt wird, so wie es ist.

Wie können Eltern helfen?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass man dem Kind die Legasthenie erklärt und ihm somit das Gefühl des Versagens nimmt. Dann muss es verstehen, dass es lernen kann, seine eigene Lernsituation durch bestimmte Methoden zu verbessern. Die Überforderungs-Versagens-Spirale darf zu Hause nicht fortgesetzt werden.

Stellen Sie keine kurzfristigen Erfolge in Aussicht sondern bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass seine Bemühungen langfristig angelegt sein müssen.

Lesen ist wichtiger als Rechtschreiben! Setzen Sie die richtigen Prioritäten! Die Lesekompetenz Ihres Kindes ist für den Wissenserwerb in anderen Fächern wichtig.
Die meisten Computer verfügen heute über Rechtschreibprogramme, hier kann man sich behelfen.

Lernen Sie spielerisch mit Ihrem Kind, es gibt eine Reihe geeigneter Gesellschaftsspiele, die für die Buchstabierfähigkeit förderlich sind (z.B. Nomen-Memory, Scrabble, Wort-Kniffel usw.).

Loben Sie Erfolge, fokussieren Sie nicht die Misserfolge. Wecken Sie die Lernmotivation Ihres Kindes und erkennen Sie Fleiß und Mühe an, auch wenn sie nicht zum Erfolg führen!

Ihr Kind braucht Selbstvertrauen! Finden Sie gemeinsam seine Stärken heraus und geeignete Lernstrategien, die zu ihm passen. Helfen Sie Ihrem Kind, strukturiert zu arbeiten und zu lernen!

Lerntipps:
• Lernen Sie mit Ihrem Kind in überschaubaren Stoff- und Zeiteinheiten. Überforderung frustriert und schadet langfristig der Lernmotivation.

• Verwenden Sie Farben – zum Hervorheben, Strukturieren und Kennzeichnen (z.B. Textmarker, Buntstifte).

• Verwenden Sie Lautgebärdensprache beim Einüben von Buchstaben und beim Buchstabieren von Wörtern.

• Legen Sie Karteikästen an – z.B. für schwierige Wörter.

• Nutzen Sie beim Lernen alle Sinneskanäle: Sehen, Hören, Sprechen, Schreiben. Z.B. lautes Mitsprechen von Geschriebenem, Visualisierung von Zahlen durch Mengen-Bilder, Mitschreiben von Gehörtem, Nachsprechen von Gehörtem usw.

• Beim Üben von Diktaten nur mit Merkwörtern arbeiten – keine Quälerei mit ganzen Texten.

Lesetipps:
• Lassen Sie Ihr Kind zuerst wortweise, später satzweise laut lesen!

• Verwenden Sie stets neue Texte, gerade jüngere Kinder lernen schnell auswendig.

• Überprüfen Sie, ob das Kind den Text verstanden hat, stellen Sie Fragen zum Inhalt!

Fremdsprachen-Tipps:
Beim Erlernen von Fremdsprachen gibt es für Legastheniker wieder neue Probleme, denn es müssen neue Zuordnungen zwischen Gehörtem (Laut), Geschriebenem (Wortbild) und der deutschen Bedeutung gelernt werden. Wichtig sind hilfreiche Lerntechniken, die der unterschiedlichen Schreib- und Sprechweise gerecht werden.

• Auch hier gilt wieder: Lesen können (und damit Wissensaufnahme) kommt vor Rechtschreibung! Strukturiertes Arbeiten, spielerisches Lernen, Einsatz der Lautgebärdensprache und das Lesen von unbekannten Texten sind wichtige Eckpunkte für das Sprachtraining.

• Lassen Sie Ihr Kind häufig deutlich und langsam sprechen, verwenden Sie keine Abkürzungen (nicht I'm sondern I am), lassen Sie die Vokabeln buchstabieren und sprechen, wie man sie schreibt.

• Üben Sie täglich 10 Vokabeln und lassen Sie damit freie Sätze bilden.

• Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, wie mit dem Englisch-Buch zu arbeiten ist (z.B. erst die Grammatik-Seite, dann die Übungen usw.)

• Kinder sind neugierig und interessiert, neue Sprachen zu lernen. Machen Sie sich diese Motivation zunutze! Englischsprachige Bücher im jeweiligen Wortschatz-Niveau, gute Lernsoftware oder gar ein Sprachaustausch können den Lerneifer unterstützen.

• Ab Klasse 5 ist das Lernen für das Fach Englisch wichtiger als das Training in Deutsch!

Mathe-Tipps:
Ohne dass Ihr Kind an einer Dyskalkulie leidet, kann sich seine Legasthenie auch im Bereich Mathematik bemerkbar machen: Textaufgaben werden nicht richtig verstanden und umgesetzt, es fehlt in Arbeiten manchmal die Zeit, alle Textaufgaben zu lösen, weil durch das verlangsamte Lesen viel Zeit verloren geht, durch den Transfer der gesprochenen in die geschriebene Zahl können Fehler entstehen (Zahlendreher: dreiundvierzig – 34, falsche Zuordnung der Einer, Zehner, Hunderter…). Wichtige Elemente des Mathe-Trainings sind daher:

• Trainieren der mathematischen Grundsystematiken, Aufbau der Zahlen, räumliche Erfassung von Zahlen (Nachbarn, Schätzen, Größer- / Kleiner-Relationen)

• Anschauliche Darstellung von Textaufgaben, Inhalt mit eigenen Worten wiederholen lassen, feststellen lassen, wonach gefragt wird

• Zahlenreihen aufstellen lassen, Einmaleins-Training

• Sauberes Schreiben üben, Gliederung von großen Zahlen durch Tausender-Punkte

Tipps für die Schulsituation:

Halten Sie den Dialog mit der Schule, sorgen Sie dafür, dass Ihrem Kind Verständnis entgegengebracht wird und fordern Sie angemessene Hilfen ein, die Ihrem Kind die Lernsituation erleichtern! Es gibt hierzu eine Reihe von einfach durchsetzbaren Maßnahmen:

• Das Kind sollte möglichst vorne sitzen, am besten frontal zur Tafel, damit es so wenig wie möglich abgelenkt wird, genau wahrnehmen kann und seine Situation besser von der Lehrkraft beobachtet werden kann.

• Es sollte nur freiwillig vorlesen oder an die Tafel gehen müssen. Solche Situationen sind für Legastheniker besonders belastend, sie fühlen sich leicht vorgeführt.

• Für die Hausaufgaben können Sonderregelungen vereinbart werden: nur nützliche, erfüllbare Aufgaben helfen weiter. Wichtig ist ein Zeitlimit, unabhängig davon, ob die Hausaufgaben fertig sind.

• Der individuelle Lernfortschritt sollte gelobt werden, auch wenn es sich dabei um objektiv kleine Erfolge handelt.

• Klassenarbeiten sollten von Lehrkräften per EDV / Schreibmaschine geschriebenen, übersichtlichen Arbeitsblättern durchgeführt, die Arbeitsanweisungen vorgelesen werden. Die Korrekturen sollten dezent sein (kein ‚rotes Blatt'), die Bemerkungen anerkennend und ermutigend.

• Ein Nachteilsausgleich kann auch sein, dem Kind mehr Zeit für einen Test zu geben (z.B. die Pause noch dazu).

Gute Schulnoten sind nicht so wichtig wie das seelische Gleichgewicht eines Kindes. Auf den weiterführenden Schulen tritt die Legasthenie mehr und mehr in den Hintergrund, weil mehr und mehr Fachwissen gefragt ist, daher ist es wichtig, dass das Kind die für sein Intelligenzniveau passende Schulart besuchen kann.

Für Eltern ist es daher wichtig, sich darauf zu konzentrieren, die Stärken ihres Kindes zu fördern und ihm Hilfestellung zu geben, mit seiner Legasthenie selbstbewusst umzugehen.

 

Neuer Legasthenie-Erlass Schleswig-Holstein ab dem 01.08.2008

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 27. Juni 2008 – III 316 – 321.01-20

Hier erhalten Sie den Erlass als DOWNLOAD (Word-Datei)

1 Grundsätze
Bei einer Reihe von Schülerinnen und Schülern in der Grundschule und in weiterführenden Schulen ist der Schulerfolg durch Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben stark beeinträchtigt. Lernschwierigkeiten dieser Art beruhen auf einer Vielzahl verursachender Faktoren und weisen ein vielfältiges Erscheinungsbild auf; die sie bezeichnenden Begriffe sind uneinheitlich und beruhen entsprechend auf unterschiedlichen Definitionen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche, Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Störung, Dyslexie). Zu den Aufgaben der Schule gehört es, die individuellen Schwierigkeiten einer Schülerin und eines Schülers zu erkennen und als einen Förderanlass wahrzunehmen. Die nachfolgenden Bestimmungen sollen dazu beitragen, diesen Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu begegnen und den internen schulischen Umgang damit zu regeln. Sie haben das besondere Ziel, die vorhandenen Begabungen zu entwickeln, den Schülerinnen und Schülern eine ihrem individuellen Leistungsvermögen angemessene Schullaufbahn zu ermöglichen und die Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bzw. die Lese-Rechtschreib-Schwäche im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen weitgehend zu beheben.

1.1 Anwendungsbereich
1.1.1 Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs (Ausgleichsmaßnahmen)
Ausgleichsmaßnahmen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen in allen Stufen der allgemein bildenden Schulen und bei Abschlussprüfungen für Schülerinnen und Schüler, die nach den Lehrplänen dieser Schulen unterrichtet werden, zu gewähren. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen gilt dieses für die berufsvorbereitenden Maßnahmen (§ 88 Abs. 5 SchulG), die Berufsfachschule sowie das Berufliche Gymnasium.

1.1.2 Fördermaßnahmen
Soweit erforderlich werden Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung in allen Schularten und Schulstufen durchgeführt. Dabei tritt der Anteil an eigenverantwortlichem Arbeiten an den Defiziten zunehmend in den Vordergrund, insbesondere in der Oberstufe.

1.1.3 Notenschutz
Die Bestimmungen zum Notenschutz sind anzuwenden für die Grundschule, die Sekundarstufe I sowie für die berufsvorbereitenden Maßnahmen (§ 88 Abs. 5 SchulG) und die Berufsfachschule I der berufsbildenden Schulen. In der Jahrgangsstufe 10 des achtjährigen Gymnasiums finden die Bestimmungen des Notenschutzes Anwendung für die Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 5 Abs. 3 der Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) vom 22. Juni 2007 (NBl. MBF. Schl.- H. S. 189) zur Teilnahme an der Prüfung für den mittleren Bildungsabschluss verpflichtet werden. Vor der Verpflichtung erfolgte Leistungsbewertungen in der Jahrgangsstufe 10 sind nachträglich den Vorgaben des Erlasses anzupassen.

2 Ausgleichsmaßnahmen, Fördermaßnahmen und Notenschutz
Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben so weit wie möglich zu beheben und die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Strategien im Umgang mit diesen Schwierigkeiten zu entwickeln.

2.1 Ausgleichsmaßnahmen
Bei besonderen und andauernden Schwierigkeiten (mangelhaften Leistungen) im Lesen oder Rechtschreiben sind auch unabhängig von der förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche angemessene Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs (Ausgleichsmaßnahmen) zu gewähren. Ausgleichsmaßnahmen werden von der Klassenkonferenz beschlossen.

Zu den Ausgleichsmaßnahmen zählen insbesondere: Ausweitung der Bearbeitungszeit, z. B. bei schriftlichen Arbeiten; Zulassen von technischen Hilfsmitteln; Nutzung methodisch-didaktischer Hilfsmittel; schriftliche und akustische Darbietung von Aufgabenstellungen; Geben oder Zulassen von Hilfen beim Abschreiben von Texten. Bei Verwendung eines PCs kann im Einzelfall bei besonders schwerer Symptomatik die Schulleiterin/der Schulleiter ein Rechtschreibprüfprogramm gewähren. Ein Korrekturprogramm darf nicht verwendet werden. Die Gewährung von Ausgleichsmaßnahmen in der gymnasialen Oberstufe setzt neben mangelhaften Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben die Anerkennung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche in den Jahrgangsstufen bis zum Eintritt in die Oberstufe voraus.

2.2 Fördermaßnahmen und Notenschutz
Besondere und andauernde Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben erfordern die Zusammenarbeit und den beständigen Austausch zwischen Schule, Schülerin/ Schüler und den Eltern als wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess. Das Aufzeigen von Lernfortschritten und die Betonung der Stärken tragen zum Erhalt von Motivation, Lernfreude und Selbstwertgefühl der Schülerin und des Schülers bei.

2.2.1 Eingangsphase
In der Eingangsphase sollen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam Lesen und Schreiben lernen. Dabei kommt es vor allem darauf an, unter Berücksichtigung der bei den Schülerinnen und Schülern unterschiedlich ausgebildeten Lernvoraus-setzungen eine gute Grundlage für das Lesen und Rechtschreiben zu schaffen. Unterschiede im Lernverhalten und in der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind natürlich. In einigen Fällen treten unabhängig davon Lernstörungen im Lesen auf. Der Lehrplan Grundschule führt eine Reihe von Maßnahmen auf, wie solchen Lernstörungen frühzeitig begegnet werden kann. Auch die Lehreraus- und -fortbildung soll Themen wie Früherkennung von Lernstörungen und Fördermaßnahmen beinhalten. Übungen und Hilfen für einzelne Kinder setzen an der Lernausgangslage der Schülerin und des Schülers an und werden nach dem Leistungsvermögen differenziert direkt im Klassenverband auf die Unterrichtsinhalte bezogen. Wenn solche Individualisierung im Regelunterricht durch zusätzliche Förderungen in Kleingruppen ergänzt werden muss, soll diese von einer dafür qualifizierten Lehrkraft in enger Absprache mit der Deutschlehrerin oder dem Deutschlehrer durchgeführt werden. Erschweren Sprach- und Sprechstörungen den Leselernvorgang, soll die Lehrkraft den Rat des zuständigen Förderzentrums einholen.

Nach spätestens 1 1/2 Jahren ist sorgfältig zu prüfen, ob die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im Lesen ausreichen, um ohne Schwierigkeiten darauf aufbauen zu können. Andernfalls wird ein Lernplan erstellt.

2.2.2 Jahrgangsstufe 3
2.2.2.1 Bestehen nach Abschluss des Leselernprozesses noch Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechtschreiben, wird die Förderung entsprechend dem Förderkonzept der Schule im Rahmen der in der Kontingentstundentafel dafür vorgesehenen Stunden fortgesetzt. Sie kann klassen- und jahrgangs-übergreifend durchgeführt werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Stunde als 45-Minuten-Einheit erteilt wird. Eine häufigere, kurzzeitige Förderung kann unter Umständen erfolgreicher sein.

2.2.2.2 Der Lehrplan der Grundschule macht grundsätzliche Aussagen zur Funktion von Klassenarbeiten und stellt vielfältige Möglichkeiten von Lernerfolgskontrollen dar. Er sieht differenzierte Diktate, Selbstkontrollmöglichkeiten sowie themenorientierte, vielfältige individuelle Vorübungen vor. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind die Vorgaben des Lehrplans im Rahmen eines differenzierten diagnostischen Prozesses individuell und besonders sorgfältig umzusetzen. Die Bewertung der Rechtschreibleistung erfolgt nur im Rechtschreibunterricht mit seinen besonderen Übungsformen. Bei der Bewertung von Textproduktionen sowie bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen in allen Fächern bleibt die Rechtschreibleistung in der Gesamtnote unberücksichtigt (Notenschutz). Rechtschreibfehler werden von der Lehrkraft berichtigt und dienen als Anstöße für allgemeine und individuelle Fördermaßnahmen.

Bei der Leistungsbeurteilung von Diktaten und vergleichbaren Übungsarbeiten soll nach pädagogischen Gesichtspunkten des Einzelfalles statt mit einer Note verbal beurteilt werden. Hierbei soll insbesondere der individuelle Leistungsfortschritt erwähnt werden. Der tatsächliche Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in der Rechtschreibung ist den Eltern im Verlaufe eines Schuljahres in geeigneter Weise mitzuteilen (Gespräche in der Schule, Hausbesuche o. Ä.).

2.2.2.3 Bei positiver Leistungsentwicklung soll eine Schülerin oder ein Schüler nicht sofort, sondern erst nach einer Übergangsphase aus den Fördermaßnahmen und dem Notenschutz herausgenommen werden.

2.2.3 Jahrgangsstufe 4
2.2.3.1 Die in den Tz. 2.2.2.1 und 2.2.2.2 aufgeführten Fördermaßnahmen und der Notenschutz werden auch in der 4. Jahrgangsstufe fortgesetzt.

2.2.3.2 Bestehen bei Schülerinnen und Schülern auch in der 4. Jahrgangsstufe noch ausgeprägte Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben und besteht die Befürchtung, dass dadurch ihre Schullaufbahn entgegen ihrem eigentlichen Leistungsvermögen beeinträchtigt wird, dann ist das Verfahren zur förmlichen Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche einzuleiten. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) im Sinne des Erlasses liegt vor, wenn bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz mangelhafte Leistungen im Lesen oder in der Rechtschreibung auftreten; d. h.: in der Regel werden neben dem partiellen Versagen im Lesen oder in der Rechtschreibung überwiegend befriedigende Leistungen in den Hauptfächern erzielt. Bei der Beurteilung von überwiegend befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern ist zu berücksichtigen, inwieweit Leseschwierigkeiten diese Leistungen bereits beeinträchtigt haben. Nicht allein der Schulleistungsstand in der 4. Jahrgangsstufe, sondern die gesamte schulische Leistungsentwicklung ist für die Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche zu Grunde zu legen.

2.2.3.3 Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vermutet wird, sind aufgrund eines Beschlusses der Klassenkonferenz und mit Einverständnis der Eltern (siehe Formblatt Anlage 1) bzw. auf deren Antrag hin bis zum Ende der 1. Hälfte der 4. Jahrgangsstufe von der dafür qualifizierten Fachkraft LRS der Schule zu untersuchen. Die Überprüfung umfasst die Feststellung der Begabungshöhe und der Lese-Rechtschreibfertigkeit. Liegt bereits ein von einer Diplom-Psychologin/einem Diplom-Psychologen oder einem Arzt/einer Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie erstelltes Gutachten vor, so kann die Schule auf die vorgeschriebene Untersuchung verzichten.

2.2.3.4 Die Fachkraft LRS bewertet die Ergebnisse der Untersuchung und kommt aufgrund der vorgelegten Unterlagen (Anlagen 1, 2, 3 und der ggf. von Eltern   vorgelegten Gutachten) zu einer Stellungnahme. Liegt danach eine Lese-Rechtschreib-Schwäche gemäß Tz. 2.2.3.2 Satz 2 vor, stellt dieses die Schule förmlich fest und übersendet einen entsprechenden Bescheid (Anlage 3 a) an die Eltern. Kann eine Lese-Rechtschreib-Schwäche nicht anerkannt werden, legt die Schule zu Beginn der 2. Hälfte der Jahrgangsstufe 4 den Vorgang der unteren Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor. Die untere Schulaufsichtsbehörde übersendet der Schule ihre Entscheidung (Anlagen 3 b oder 4) zusammen mit der Erstausfertigung des Untersuchungsberichts. Die Schule informiert die Eltern gemäß Formblatt Anlagen 3 a bzw. 5.

2.2.4 Ab Jahrgangsstufe 5
2.2.4.1 In Einzelfällen wird eine Lese-Rechtschreib- Schwäche erst nach dem Übergang in die weiterführende Schule deutlich erkennbar. Vor allem in der 1. Hälfte der 5. Jahrgangsstufe sind daher Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben besonders zu beachten. Im gegebenen Fall ist eine förmliche Feststellung nach Tz. 2.2.3.2, 2.2.3.3 und 2.2.3.4 dieser Bestimmung durchzuführen; bei Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen tritt, wenn die Schule eine Anerkennung nicht aussprechen kann, das für Bildung zuständige Ministerium an die Stelle der unteren Schulaufsichtsbehörde.
2.2.4.2 Schülerinnen und Schüler mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche sollen im Rahmen des Förderkonzepts der Schule gefördert werden. Die gezielte individuelle Förderung geschieht vorrangig im Unterricht. Die Förderung soll auch die Fremdsprachen einbeziehen, wenn dies notwendig ist.

2.2.4.3 Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche wird Notenschutz gemäß Tz. 2.2.2.2 Absätze 2 und 3 gewährt. Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in den Fremdsprachen ist die Lese-Rechtschreib- Schwäche entsprechend zu berücksichtigen; Sprach und Sachrichtigkeit bei schriftlichen Arbeiten und mündliche Leistungen bestimmen die Gesamtzensur. Notenschutz wird so lange gewährt, bis durchgehend über den Zeitraum von mehr als einem halben Schuljahr mindestens mit „ausreichend“ zu bewertende Rechtschreibleistungen erzielt werden.

3 Zeugnisvermerke und Bewertung
3.1 Im Zeugnis ist bei Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben (gemäß Tz. 2.2.2.2 bzw. 2.2.4.1) oder einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche die Rechtschreibleistung getrennt von den übrigen Leistungen im Fach Deutsch verbal durch Zeugnisvermerk zu bewerten. Der Zeugnisvermerk lautet: „Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen; sie sind in den Fachnoten nicht enthalten.“
3.2 Bei Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche ist bis einschließlich Jahrgangsstufe 7, auf Antrag der Eltern auch in den Jahrgangsstufen 8 bis einschließlich der Jahrgangsstufe, in der der Mittlere oder Realschulabschluss erworben wird, zusätzlich im Zeugnis zu vermerken: „Es wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche förmlich festgestellt.“ Die Tz.2.2.4.3 bleibt hinsichtlich der Bewertung von Klassenarbeiten, Textproduktionen sowie schriftlicher Lernerfolgskontrollen in allen Fächern unberührt. 3.3 Ausgleichsmaßnahmen werden im Zeugnis nicht vermerkt.

4 Allgemeine Bestimmungen
4.1 Die Eltern sollen in Elternversammlungen und Elternsprechstunden über Probleme der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche informiert werden. Dabei sind ihnen insbesondere Hinweise für häusliche Hilfen zu geben.
4.2 Eltern, deren Kinder besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche haben, ist frühzeitig zu empfehlen, ihre Kinder fachärztlich und sprachheilpädagogisch untersuchen zu lassen.
4.3 Zur Durchführung der Untersuchung muss jede Schule mindestens eine für den Bereich Lese-Rechtschreib-Schwäche besonders fortgebildete Lehrkraft (Fachkraft LRS) benennen. Kleinere benachbarte Grundschulen können im begründeten Ausnahmefall mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde zusammen mit einer anderen Grundschule eine Fachkraft LRS benennen. Die Fachkraft LRS arbeitet mit den Lehrkräften des zuständigen Förderzentrums und dem Schulpsychologischen Dienst eng zusammen. Sie steht zur fachlichen Unterstützung der Lehrkräfte, zur Beratung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler in jeder Schule zur Verfügung. In Fragen der Lese- Rechtschreib-Schwäche soll diese Lehrkraft zu Klassen- und Fachkonferenzen hinzugezogen werden. Das IQSH bietet regionale Fortbildungsveranstaltungen sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungslehrgänge zur Problematik der Lese-Rechtschreib-Schwäche an.

5 Schlussbestimmungen
5.1 Dieser Erlass tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass „Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)“ des Kultusministers vom 20. September 1985 – X 330- 518.12 – 5- (NBl. KM. Schl.-H. S. 250) außer Kraft.

5.2 Dieser Erlass tritt am 31. Juli 2013 außer Kraft.