Die GemeinschaftsSchule

 

Die "Offene Ganztagsschule" (OGTS)

   
 
LN-Artikel vom 26.11.2010
 
   
   
 
Hausaufgabenhilfe
 
 
Bilder aus der "Spielbude"
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
   
     
   
 
Die Leiterin der Offenen Ganztagsschule : Frau Kirchniawi
 
 
 
Eine 500-Eurospende von Edeka in Sandesneben
Eine gelungene Überraschung

Eine tolle Überraschung überreichte der Marktleiter Herr Marcel Thamke der Firma Edeka Martens in Sandesneben am vergangenen Mittwoch der "Offenen Ganztagsschule" in der Gemeinschaftsschule in Sandesneben. Schon am 13.September 2009 fand auf dem Firmengelände der Firma Edeka ein verkaufsoffener Sonntag mit Tombola statt, deren Erlös einem gutem Zweck vor Ort zu Gute kommen sollte.

Die Familie Meinecke als Inhaber des Marktes und die Mitarbeiter der Filiale entschieden sich nun mehrheitlich die großzügige Spende von 500 Euro der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung zu stellen. Dort werden von Montag bis Donnerstag nach dem Unterricht von 11.45-15.00 Uhr ca. 200 Kinder durch Hausaufgabenbetreuung und tolle Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Computer-, Englisch- und Sportkurse betreut. Überwältigt und mit großer Freude nahmen die Leiterin der Offenen Ganztagsschule Frau Anja Kirchniawy und der Schulleiter der Gemeinschaftsschule Herr Joachim Lindenheim den Scheck entgegen.

Schon bald werden sich nun Wünsche der Offenen Ganztagsschule wie eine neue Digitalkamera, ein Shuffle- Board, eine Dartscheibe und neue Regale verwirklichen lassen. Diese Aktion ist ein tolles Beispiel für eine gelungene Kooperation zwischen Handel und Schule und macht viele Kinderherzen glücklich.

Auf dem Foto unten befinden sich von links nach rechts: Frau Anja Kirchniawy, der Marktleiter Herr Marcel Thamke und der Schulleiter Herr Joachim Lindenheim

   

 

    

Programm der Offenen Ganztagsschule im Schulzentrum Sandesneben für das 1. Halbjahr 2010/2011

Schiphorster Weg 5
23898 Sandesneben
Telefon:
11.30-13.30: 04536/151553
14.00-16.00:     04501/1499
Anja Kirchniawy-Bohnsack

Offene Ganztagsschule
Programm 2010/2011

Die Kurse beginnen in der 2. Schulwoche, die Betreuung der Schüler/innen ist ab dem ersten Schultag gewährleistet.

Montag                                   (€ 50,00 pro Halbjahr für die Montagsbetreuung)

11.30 – 14.45                       Hausaufgabenbetreuung
                                               (Container auf dem Grundschulhof)

13.30 – 15.00                       Töpfer- und Kunstwerkstatt
                                               Schüler/innen aller Klassenstufen
                                               Plastisches Gestalten mit Ton, Gips, Speckstein, Filz
                                               (Gebrauchsgegenstände und Figuren)

13.30 – 15.00                       Fußball für Klasse 5-7

13.30 – 15.00                       Die Kurzfilmwerkstatt „Flatworld Jugendfilm“ aus
                                               Eichede bietet an:
                                               Kurzfilmkurs (mit FullHD-Kamera)
                                               Ihr wählt das Thema nach Absprache mit dem Leiter
                                               selbst
                                               Filmideen selbst entwickeln, Drehbuch schreiben, schau-
                                               spielern, selbst filmen
                                               Der Film wird bei Kurzfilmfestivals vorgestellt und evtl.
                                               Prämiert

Dienstag           (€ 50,00 pro Halbjahr für die Dienstagsbetreuung)

11.30 – 14.45                       Hausaufgabenbetreuung
                                               (Container auf dem Schulhof)

13.30 – 15.00                       Kochen und Backen Klassen 5 und 6

13.30 – 15.00                       Tüftel- und Erfinderwerkstatt
                                               Schüler/innen aller Klassenstufen
                                               Spiele erfinden, herstellen und ausprobieren, alte Spiele
                                               neu entdecken. Es wird gebaut, modelliert und vieles
                                               mehr

13.30 – 15.00                       Gitarre für Anfänger
                                               Gemeinschaftsschüler/innen ab Klasse 5
Mittwoch           (€ 50,00 pro Halbjahr für die Mittwochsbetreuung)    

11.30 – 14.45                       Hausaufgabenbetreuung
                                               (Container auf dem Grundschulhof)

13.30 – 15.00                       Computerkurs
                                               für alle Klassen

13.30 – 15.00                       Kunst- und Holzwerkstatt
                                               Schüler/innen aller Klassenstufen
                                               Sägen, Schleifen, Feilen, Schnitzen, Brennen…
                                               Vom Holzklotz zur Figur, vom Brett zum Hingucker
                                               Maltechniken, Filzen, Schmuck, Mosaik, Marionetten
                                               und vieles andere mehr

13.30 – 15.00                       Tischtennis für Anfänger und Fortgeschrittene
                                               (möglichst eigenen Schläger mitbringen)

13.45 – 14.45                       Flamenco Schnupperkurs für Anfänger
                                              
13.30 – 15.00                       Lernen lernen (Fachkraft/Dipl.-Psychologin)
                                               Nur für Klassen 5 und 6
                                               Lernen kann auch Spaß machen – gewusst wie – spielerisch,
                                               locker und mit Freude:
                                               Wie bringe ich Struktur in meine Schulsachen?
                                               Wie lerne ich am besten?  
                                               Wie strukturiere ich Referate?
                                               Wie kann ich mich besser konzentrieren?
                                               (begrenzte Teilnehmerzahl!)

 

Donnerstag                      (€ 50,00 für die Donnerstagsbetreuung)

11.30 – 14.45                       Hausaufgabenbetreuung
                                               (Container auf dem Grundschulhof)

13.30 – 15.00                       Strategiespiele aller Art
                                               für alle Klassenstufen

13.30 – 15.00                       Kochen und Backen für die Gemeinschaftsschule
                                               Klassen 7 und 8

13.30 – 14.15                       Englisch Förderkurs „Konversation und Grammatik“
                                               Klassenstufen 9 und 10

14.15 – 15.00                       Spanisch Förderkurs „Konversation und Grammatik“
                                               Klassenstufen 9 und 10

Freitag             

11.30 – 13.20                       Betreuung in Stunde 5 und 6:
                                               Spiele drinnen und draußen
                                               Hausaufgaben anfertigen  

Bitte füllen Sie die anliegende Anmeldung vollständig aus.

Abgabe bis Montag, 30. August 2010, bei der Klassenlehrkraft.

 

Bitte füllen Sie die anliegende Anmeldung vollständig aus. (Text hier)

Abgabe bei der Klassenlehrkraft.

 

    

Satzung
des Amtes Sandesneben-Nusse
über die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule
im Schulzentrum Sandesneben
und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBL Schl.-H. S. 27) –in der jeweils geltenden Fassung- wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 04.12.2008 folgende Satzung erlassen.

§ 1
Zielsetzung und Allgemeines

  1. Seit dem 01. September 2005 ist an dem in der Trägerschaft des Amtes Sandesneben-Nusse stehenden Schulzentrum Sandesneben eine Offene Ganztagsschule eingerichtet worden.
  2. Sie verfolgt das Ziel, mehr Zeit in Bildung, Erziehung und Betreuung und für individuelle Förderung, für Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schulalltages vorzuhalten. Sie sorgt für ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert. Sie umfasst neben der Hausaufgabenbetreuung insbesondere Förder-, Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Musik, Kunst, Kultur und Sport. Kerngedanke der Offenen Ganztagsschule ist es, einen verlässlichen Rahmen für den Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu schaffen.
  3. Das Amt Sandesneben-Nusse als Schulträger und das in der Trägerschaft des Amtes stehende Schulzentrum sind berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung die notwendigen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie die Daten der Erziehungsberechtigen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 2
Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule

  1. Die Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an.
  2. Die Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen.

§ 3
Öffnungszeiten , Ferienregelung, Sonderdienste

  1. Die Offene Ganztagsschule bietet von Montag bis Donnerstag unterrichtsergänzende Angebote im Bereich Betreuung und Bildung an, und zwar täglich ab 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Vorrangig für Grundschüler wird am Freitag eine Betreuung ab 11.30 Uhr bis 13.20 Uhr angeboten.

  1. Während der Ferien für die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein bleibt die Offene Ganztagsschule geschlossen.
  2. Kann die Betreuung aufgrund behördlicher Anordnung oder aus anderen zwingenden Gründen tatsächlich nicht durchgeführt werden, oder muss der Betrieb eingeschränkt werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung oder auf Schadenersatz. Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht.

§ 4
Aufnahme

  1. Die Aufnahme der Schülerin / des Schülers erfolgt auf schriftlichen Antrag der/des Erziehungsberechtigten bei der/dem zuständigen/m Schulleiter/in. Die Anmeldung muss mindestens für ein Schulhalbjahr verbindlich erklärt werden. Die Aufnahme der Schüler ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten.
  2. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 5
Abmeldung und Kündigung

  1. Die Aufnahme ist in der Regel unbefristet und endet automatisch mit dem Schulabgang des Kindes. Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres, nach § 4 mit einer Frist von 6 Wochen, schriftlich bei der Schulleitung möglich.
  2. In besonderen Fällen (umzugsbedingter Schulwechsel oder vergleichbare Umstände) können die Erziehungsberechtigten das Betreuungsverhältnis, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, schriftlich kündigen. Die Entscheidung trifft der Schulträger.
  3. Werden die Gebühren über einen Zeitraum von 2 Monaten unbegründet nicht gezahlt, wird der Schulträger die Inanspruchnahme der Betreuung in der Offenen Ganztagsschule fristlos kündigen.
  4. Der Schulträger kann aus wichtigen Gründen Schülerinnen/Schüler von der Betreuung in der Offenen Ganztagsschule zeitweise oder auf Dauer ausschließen, insbesondere dann, wenn sie/er die Anweisungen der Betreuer wiederholt nicht befolgt oder mehrfach unentschuldigt fehlt.
  5. Soweit Schülerinnen/Schüler aus wichtigem Grund an den Offenen Ganztagsangeboten nicht teilnehmen können, ist dies durch die Eltern der Koordinierungskraft rechtzeitig mitzuteilen.

§ 6
Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühr

  1. Für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote wird zur teilweisen Deckung der Kosten eine Benutzungsgebühr nach dieser Satzung erhoben. Der/die Erziehungsberechtigte/n, auf deren/dessen Antrag die Schülerin/der Schüler an der Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, sind zur Zahlung der Benutzungsgebühr verpflichtet. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
  2. Mit dem Tag der Anmeldebestätigung für die Offene Ganztagsschule entsteht die Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühr. Die Zahlungspflicht endet mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nach dieser Satzung (§ 5).
  3. Die Benutzungsgebühr ist in der Zeit vom 01.09. bis 30.06. zu entrichten, und zwar auch während der Ferien. Für die Monate Juli und August erfolgt keine Zahlung. Die Benutzungsgebühr für das 1. Schulhalbjahr ist spätestens bis zum 01.09. des Jahres, für das 2. Schulhalbjahr spätestens bis zum 01.02. des Jahres fällig.

 

§ 7
Höhe der Benutzungsgebühr

  1. Für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird eine halbjährliche Benutzungsgebühr erhoben, diese wird für insgesamt 10 Schulmonate pro Kalenderjahr erhoben und beträgt halbjährlich bei Nutzung des Betreuungsangebotes

an einem Tag in der Woche                            50,00 €,
an zwei Tagen in der Woche                         100,00 €,
an drei Tagen in der Woche                          150,00 €,
an vier Tagen in der Woche                          200,00 €,
an fünf Tagen in der Woche                          250,00 €.

  1. Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein täglicher Beitrag erhoben, der an den Lieferanten des Mittagessens direkt zu entrichten ist.

 

§ 8
Ermäßigungstatbestände

  1. Bei Familien mit geringem Einkommen gem. Abs. 3 und Familien mit mehreren Kindern in einer der Schulen des Schulzentrums, die in der Trägerschaft des Amtes Sandesneben-Nusse stehen, erfolgt auf Antrag eine Ermäßigung des in § 7 Abs. 1 genannten Betrages.
  2. Die Geschwisterermäßigung beträgt, in Anlehnung an die Richtlinie des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Ermäßigung von Regelelternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen im Kreis Herzogtum Lauenburg, 30% für das 2. Kind, für jedes weitere Kind ermäßigt sich die Benutzungsgebühr um 60 %.
  3. Bei Familien mit geringem Einkommen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Für die vorzunehmende Einkommensermittlung gilt die Richtlinie des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Ermäßigung von Elternregelbeiträgen in Kindertageseinrichtungen im Kreis Herzogtum Lauenburg sinngemäß.
  4. Unabhängig von einer Beitragsermäßigung tragen die Erziehungsberechtigen die Kosten der Verpflegung in voller Höhe selber.
  5. Erziehungsberechtigte, die einen Antrag auf Ermäßigung der Benutzungsgebühr aufgrund der Einkommensverhältnisse stellen wollen, wenden sich an das für sie zuständige Sozialamt, das nach Prüfung eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Die Ermäßigung gilt längstens für ein Schuljahr. Ändern sich die bei der Ermäßigung zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse im laufenden Schuljahr, ist dies der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

§ 9
Regelung für den Besuch der Einrichtung
Die Aufsichtspflicht obliegt kraft Gesetz (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten, in der Regel den Eltern. Für die Dauer des Besuches des Ganztagsangebotes von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr wird die Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger übertragen. Der Träger setzt für die Erfüllung seiner Verpflichtung pädagogisch eingewiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

 

 

§ 10
Versicherungen

  1. Die Offene Ganztagsschule ist Teil eines schulischen Konzeptes. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Gemeindeunfallversicherung versichert. Versicherungsschutz besteht auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung, sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen begründete, Umwege macht.
  2. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Unfall, den das Kind auf dem Nachhauseweg hat, der Leitung der Offenen Ganztagsschule unverzüglich zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Schleswig-Holstein nachkommen kann.
  3. Sachdeckungsschutz (Beschädigung, Verlust) besteht im Rahmen des Schulgesetzes durch den Kommunalen Schadenausgleich.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Sandesneben, den 05.12.2008

Amt Sandesneben-Nusse
Der Amtsvorsteher, gez. Hardtke  

Obige Satzung als Download

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Satzung zur 1. Änderung

der Satzung des Amtes Sandesneben-Nusse über die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule im Schulzentrum Sandesneben und über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 05.12.2008

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 1, und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBL Schl.-H. S. 27) –in der jeweils geltenden Fassung- wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 29.03.2010               folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Amtes Sandesneben-Nusse über die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule im Schulzentrum Sandesneben und über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 05.1.2008 erlassen.

 

Artikel I

Der § 4 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

§ 4

Aufnahme

Die Anmeldung  muss für ein Schuljahr verbindlich erklärt werden.

 
Der  § 5 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:

§ 5

Abmeldung und Kündigung

  1. Die Teilnahme der Schülerin / des Schülers endet automatisch mit dem Ende des Schuljahres. Eine vorherige Abmeldung des Kindes erfolgt schriftlich über die Leitung der Offenen Ganztagsschule durch einen Erziehungsberechtigten.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats; in Abstimmung mit dem Schulträger kann diese im Einzelfall unterschritten werden.

 

 

 

Artikel II

Die 1. Änderungssatzung  tritt mit Wirkung vom 01.08.2010 in Kraft.

Amt Sandesneben-Nusse
Der Amtsvorsteher                                                               Sandesneben, den  30.03.2010
                                                
                                                
Hardtke

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